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   BGH, 12.03.1998 - 1 StR 708/97   

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https://dejure.org/1998,2938
BGH, 12.03.1998 - 1 StR 708/97 (https://dejure.org/1998,2938)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1998 - 1 StR 708/97 (https://dejure.org/1998,2938)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1998 - 1 StR 708/97 (https://dejure.org/1998,2938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Weiteres Urteil gegen "Augsburger Disko-Mafia" rechtskräftig

Papierfundstellen

  • StV 1998, 420
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 1 StR 708/97
    Einem weiteren Mordmerkmal wird aber dann kein wesentliches Gewicht beizumessen sein, wenn es den Unrechts- und Schuldumfang gegenüber sonstigen Umständen oder einem anderen Mordmerkmal nicht erweitert; das in den Bereich der Überschneidung fallende Unrecht kann dem Angeklagten nur einmal angelastet werden (BGHSt 39, 100, 109).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 1 StR 708/97
    Zur Prüfung der besonderen Schuldschwere hat das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (BGHSt 40, 360) die wesentlichen tatrelevanten Umstände gegeneinander abgewogen und zusammenfassend gewürdigt.
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 1 StR 708/97
    Die Revision ist zulässig darauf beschränkt, das Landgericht habe zu Unrecht weitere Mordmerkmale und deshalb die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verneint (BGHSt 41, 57).
  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 438/00

    Verhältnis von Brandstiftung und schwerer Brandstiftung nach der Reform durch das

    Für die Fassung der entsprechenden Tatbestände vor dem Inkrafttreten des 6. StrRG war dies in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (siehe zum Verhältnis von § 308 Abs. 1 StGB aF zu § 306 Nr. 2 StGB aF: BGH StV 1984, 246; BGHR StGB § 308 Abs. 1 aF Konkurrenzen 1, 2; BGH, Urteil vom 30. November 1993 - 1 StR 637/93; Beschluß vom 22. Oktober 1997 - 2 StR 485/97; Beschluß vom 12. März 1998 - 1 StR 708/97).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    Insbesondere hat das Schwurgericht zu Recht den beabsichtigten Betrug zum Nachteil der Lebensversicherer als eine "andere Straftat" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB angesehen (so auch Geilen in FS für Lackner (1987) S. 571, 583; Mitsch JuS 1996, 213, 216; Schlothauer StV 2000, 138, 140 Fn. 14; ähnlich BGH, Urteil vom 12. März 1998 - 1 StR 708/97 (Unterschlagung)).
  • BGH, 23.01.2014 - 2 StR 637/13

    Besondere Schwere der Schuld bei Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe

    Das Zusammentreffen zweier Mordmerkmale führt aber für sich genommen nicht ohne weiteres zur Bejahung der besonderen Schuldschwere, und zwar auch dann nicht, wenn die Mordmerkmale - wie hier - auf materiell verschiedenen schulderhöhenden Umständen beruhen; erforderlich ist auch in diesem Fall eine Gesamtwürdigung anhand der Umstände des Einzelfalles (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93 - NJW 1993, 1999, 2000; Urteil vom 12. März 1998 - 1 StR 708/98, StV 1998, 420, 421; Urteil vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05, NStZ-RR 2006, 236, 237).
  • BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99

    Verschiedene Mordmerkmale (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere

    Zwar hätte die Schwurgerichtskammer angesichts der vorliegenden Umstände auch ohne die fehlerhafte Annahme eines weiteren Mordmerkmals die besondere Schuldschwere feststellen können (vgl. BGHR StGB § 57 a I Schuldschwere 20).
  • BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Das Zusammentreffen mehrerer Mordqualifikationen führt aber nicht schematisch zur Bejahung der besonderen Schuldschwere, vielmehr bedarf es auch insoweit jeweils einer Gesamtwürdigung anhand der Umstände des Einzelfalles (st. Rspr.; BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 10, 15, 16, 18, 20).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 539/01

    Raub mit Todesfolge; Raubmord und besondere Schuldschwere (nicht schon jeweils

    Dies gilt selbst unter Berücksichtigung dessen, daß bei einem "Raubmord" das Vorliegen der beiden Mordmerkmale Habgier und Ermöglichungsabsicht und eines idealkonkurrierenden Raubes mit Todesfolge für sich die Annahme besonderer Schuldschwere kaum trägt (vgl. BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 18 und 20; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 396, 844).
  • LG Köln, 15.12.2004 - 104 Ks 19/04
    Stets ist hierbei zu bedenken, dass solche Umstände nicht ohne weiteres und nicht schematisch, sondern nur im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung zur Bejahung der besonderen Schwere der Schuld führen können (vgl. d. st. Rspr.; BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 10, 15, 16, 18, 20).
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